Seit 15.08.1980 Mitglied der Architekten- und
Stadtplanerkammer Hessen.
Mitglieds-Nr. 8001
Die Berufsbezeichnung "Architekt" wird nach
Maßgabe des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes verliehen.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz und der dazu erlassenen Berufsordnung, die sich in vollem Wortlaut auf der Internetseite der hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer einsehen lassen.
Hessische Architekten- und Stadtplanerkammer
Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden
Fon: 0611-17 38-0
Fax: 0611-17 38-40
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Rechtsform des Architekturbüros: Einzelbüro
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